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VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=IT
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie informieren, dass das Gesetz Nr. 196/03 sieht den Schutz von Personen und anderen Themen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Gemäß dem angegebenen Gesetz basiert diese Behandlung auf den Prinzipien der Korrektheit, Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie dem Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer Rechte. Gemäß Artikel 10 des genannten Gesetzes stellen wir Ihnen daher folgende Informationen zur Verfügung. Die Behandlung, die wir durchführen wollen: a) hat den Zweck, den von Ihnen gewünschten Dienst zu aktivieren; b) wird mit folgenden Methoden durchgeführt: computergestützte Datenbankverwaltung. c) die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es wird ausdrücklich um Zustimmung gebeten. d) Daten werden nicht für das Senden von Werbematerial, Werbeaktionen verwendet werden und wie Sie darüber zu informieren, dass die Daten nach Bedarf erforderlich ist, den Service von Ihnen und ihrem Versagen fordert, aktivieren die Fortsetzung einzubeziehen Beziehung. Verantwortlich für die elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten, die über die Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz 196/03 gesammelt wurden, ist: der gesetzliche Vertreter von Enopolis S.r.l. Via Pio La Torre 4 / C 25030 Roncadelle (Brescia) Herr Renato Goglio An den Daten können Sie sich an Ihre Rechte geltend zu machen, als nach Artikel 13 des Gesetzes Nr. 196/03, die wir für Ihre Bequemlichkeit vollständig reproduzieren: Art. 13 - Rechte 1. In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Person hat das Recht: a) weiß, durch die Verarbeitung freien Zugang zu dem Register gemäß Artikel 31 Absatz 1 auf die Existenz von Daten das kann es abdecken; b) darüber informiert zu werden, was in Artikel 7, Absatz 4, Buchstaben a), b) und h) angegeben ist; c) unverzüglich durch den Eigentümer oder Manager zu erreichen: 1) Bestätigung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins personenbezogener Daten, die ihn betreffen, auch wenn sie noch nicht aufgezeichnet wurden, und Übermittlung derselben Daten und ihrer Daten in verständlicher Form Herkunft, sowie die Logik und die Zwecke, auf denen die Behandlung beruht; der Antrag kann erneuert werden, das Vorhandensein von berechtigten Gründen mit einem Intervall von nicht weniger als neunzig Tagen speichern; 2) die Löschung, Umwandlung in anonyme Form oder Sperrung von Daten, die unrechtmäßig verarbeitet wurden, einschließlich Daten, deren Aufbewahrung für die Zwecke, für die die Daten gesammelt oder später verarbeitet wurden, unnötig ist; 3) Aktualisierung, Berichtigung oder, falls interessiert, Integration von Daten; 4) die Bestätigung, daß die genannten Vorgänge in Zahlen 2) und 3) wurden auf die aufmerksam gemacht, auch was ihren Inhalt betrifft, von denen, an die die Daten übermittelt wurden, oder verteilt, außer in dem Fall, in dem eine solche Erfüllung es erweist sich als unmöglich oder beinhaltet die Verwendung von Mitteln, die zu dem geschützten Recht offensichtlich unverhältnismäßig sind; d) sich aus legitimen Gründen ganz oder teilweise der Verarbeitung personenbezogener Daten, die ihn betreffen, zu widersetzen, auch wenn sie für den Zweck der Sammlung von Bedeutung sind; e) sich ganz oder teilweise der Verarbeitung personenbezogener Daten, die ihn betreffen, zu widersetzen, die zu kommerziellen Zwecken oder zur Zusendung von Werbe - oder Direktverkaufsmaterial oder zur Durchführung von Marktforschungen oder interaktiver kommerzieller Kommunikation dienen und vom Inhaber spätestens bei der Übermittlung oder Verbreitung der Daten über die Möglichkeit der kostenlosen Ausübung dieses Rechts zu informieren. (2) Für jede in Absatz 1 Buchstabe c) Nummer 1 genannte Aufforderung kann die betroffene Partei aufgefordert werden, wenn die Existenz der sie betreffenden Daten nicht bestätigt wird, einen Kostenbeitrag zu leisten, der die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigt; nach den Verfahren und innerhalb der durch die in Artikel 33 Absatz 3 genannten Verordnung festgelegten Grenzen. (3) Die in Absatz 1 genannten Rechte, die sich auf personenbezogene Daten über tote Personen beziehen, können von jedem ausgeübt werden, der ein Interesse daran hat. (4) Bei der Ausübung der in Absatz 1 genannten Rechte kann der Betroffene Personen oder Vereinigungen schriftlich oder durch Vollmacht eine Vollmacht erteilen. 5. Die Regeln für das Berufsgeheimnis des Journalistenberufs bleiben fest und beschränken sich auf die Quelle der Nachrichten.
Gesetzesdekret Nr. 196/03